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Anwaltskanzlei Becker

Interessenschwerpunkte

Die Anwaltskanzlei Becker kann in allen juristischen Fragestellungen für Sie tätig werden. Schwerpunkte meiner Tätigkeit bilden folgende Rechtsgebiete:

  • Verkehrsrecht
  • Sozialrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Straßenverkehrsrecht

    Justitia

    Im Verkehrsrecht geht es zum einen um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen (Verkehrszivilrecht), zum anderen um die Verteidigung im Rahmen von Verkehrsrechtsverstößen (Verkehrsstrafrecht). Dem Verkehrszivilrecht liegt in der Regel ein Verkehrsunfall zugrunde. An dem Unfall müssen nicht zwingend zwei PKW´s beteiligt sein. Auch die Beteiligung eines Kraftrades, LKW´s, Fahrradfahrers, eines Fußgängers oder eines Tieres an dem Schadensereignis fällt unter die Definition Verkehrsunfall, sofern das Ereignis im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. In Anspruch genommen werden können sowohl der Fahrer und Halter eines Fahrzeugs als auch die gegnerische Haftpflichtversicherung.

    Meine Kanzlei kann Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen helfen. Darunter fällt der Ersatz sämtlicher Schäden, die unmittelbar an dem am Unfall beteiligten Fahrzeug eingetreten sind. Auch die Schadensermittlungskosten, Kosten für den Entzug der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Kleidungsschäden sowie Verdienstausfallentschädigungen stellen Schadensersatzpositionen dar.

    Oft nicht bedacht werden viele weitere kleine Schadenspositionen, welche Sie von der gegnerischen Versicherung ersetzt verlangen können wie z.B. die Kosten der Ummeldung bei einem Totalschaden oder auch die Wertminderung an ihrem KFZ.

    Der Schmerzensgeldanspruch ist ein Ausgleich für die körperlichen Beeinträchtigungen und den zeitlichen Aufwand der medizinischen Heilbehandlung. Je nach Schwere der Verletzung, der Länge der Heilbehandlung, der drohenden Spätfolgen und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit variiert die Höhe des Schmerzensgeldes und wird spätestens vom Richter im eigenen Ermessen festgesetzt. Die andere Seite des Verkehrsrechts betrifft die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Der Verstoß gegen Verkehrsregeln wie beispielsweise das Überfahren roter Ampeln oder das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit können empfindliche Strafen nach sich ziehen, die in manchen Fällen durch eine geschickte Verteidigungsstrategie vermindert, in manchen Fällen auch verhindert werden können. Diese Wege der Verteidigung herauszufinden ist wiederum Aufgabe des Anwalts.

    Die Anwaltskanzlei Becker kann Ihnen bei folgenden Problemen rund um das Thema KFZ und Straßenverkehr helfen:
  • Verkehrszivilrecht: Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber den Versicherungen, gerichtliche Klärung Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland
  • Verkehrsstrafverfahren, z.B. fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren z.B. Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße, Beratung in Führerscheinsachen
  • Probleme rund um den Autokauf, KFZ Leasing
  • Probleme mit Autowerkstätten, mangelhafte Reparaturen Führerscheinentzug und Fahrverbot
  • Motorradrecht

    Justitia

    Motorradrecht ist ein letztlich eine Unterabteilung des Straßenverkehrsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des motorisierten Straßenverkehrs auf zwei Rädern. Mein Interesse an dem Fachgebiet Motorrad beschränkt sich nicht nur auf die rechtlichen Inhalte. Ich fahre seit 12 Jahren Motorrad und habe in dieser Zeit ca. 100000 Kilometer auf einer XT 600 und einer XT600 Tenere zurückgelegt. Da sich bei dem Alter der Maschinen (Baujahr 1986 und 1983) auch kleine und große Defekte einstellten, konnte ich auch praktische Erfahrungen im Bereich Technik und Wartung sammeln. Insgesamt habe ich zwei Motoren komplett überholt, dazu kamen diverse andere Reparaturen im Bereich Elektrik, Fahrwerk etc.. Somit sind meine Kenntnisse in dem Bereich Motorrad und Recht nicht nur akademischer Natur.

    Für den Interessierten hier eine Zusammenstellung von ein paar Rechtsproblemen aus dem Bereich Motorradrecht.

    1. Beschlagnahme des Motorrads

    Sicherlich haben Sie, nicht zuletzt durch die umfangreiche Berichterstattung in der Fachpresse, von dem Vorgehen der Vollzugsbehörden in manchen Bundesländern gehört. In Bayern beispielsweise wurden Motorräder aufgrund überhöhter Geschwindigkeit beschlagnahmt. Dieses Vorgehen war letztlich, wie einem schon der gesunde Menschenverstand sagt, rechtswidrig (vgl. Urteil des Bayrische Verwaltungsgerichtshofs, Az.: 10 BV 08.1422).

    Jedoch sollte man sich davor hüten, aus einem Urteil einen generellen Grundsatz aufzustellen, dass die Polizei.- oder Ordnungsbehörden ein Motorrad nicht beschlagnahmen oder sicherstellen dürfen. Hier muss zunächst unterschieden werden, ob die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr (Polizeigesetze der Länder) oder im Bereich der Strafverfolgung (Strafprozessordnung) tätig wird.

    Wenn es um die Frage einer „zu lauten“ Auspuffanlage geht, so ist hiervon die Betriebserlaubnis des Kraftrades betroffen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) . Da ein solcher Verstoß- nämlich die Verschlechterung des Abgas und Geräuschverhaltens- aber meist an Ort und Stelle nicht festzustellen ist, wird in diesem Fall das Motorrad zur Beweissicherung beschlagnahmt. Zur Frage der Rechtsmäßigkeit dieser Maßnahme sind die Vorschriften des OWiG und der StPO heranzuziehen. Da den Beamten wohl nicht zuzumuten ist, an Ort und Stelle den Schalldämpfer zu demontieren, wird man gegen eine solche Maßnahme meistens wenig unternehmen können.

    Ganz anders der Fall, wenn das Krad aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt wird. In diesen Fällen wurde die Beschlagnahme meistens mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß den jeweils geltenden Polizeigesetzen der Länder begründet. Eine solche Gefahr für die öffentliche Sicherheit würde aber nur vorliegen, wenn die Gefahr besteht, dass weitete Ordnungswidrigkeiten mit dem Motorrad begangen werden, also z.B. trotz Kontrolle sofort wieder viel zu schnell gefahren wird. Dies ist wohl in den allermeisten Fällen nicht anzunehmen und somit wäre auch die Beschlagnahme des Motorrades vor Gericht nicht haltbar.

    Diese zwei Beispiele sollen verdeutlichen, dass es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme des Motorrades keine eindeutige Antwort gibt, da eine solche Maßnahme bereits auf zwei gänzlich unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützt werden kann. Vorsicht also mit den Gerüchten aus dem Internet, dass die Polizei ein Motorrad nicht mehr beschlagnahmen darf.

    Sozialrecht

    Das Sozialrecht unterscheidet sich in drei große Bereiche:

  • Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung - BG)
  • Sozialversorgung (Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)
  • Sozialhilfe und AlG II (Hartz IV)
  • Anwaltliche Leistungen biete ich Ihnen in allen Bereichen des Sozialrechts an. Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Anwaltskanzlei Becker auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Sozialversorgungsträgern. Leistungen erhalten viele kranke, verunfallte, behinderte und pflegebedürftige Menschen ausschließlich von Sozialversicherungsträgern. Die finanzielle Bedeutung dieser Leistungen ist daher für die Versicherten erheblich. Wenn Ihr Rentenversicherungsträger die beantragte Erwerbsminderungsrente ablehnt, die Berufsgenossenschaft keine Verletztenrente bewilligt oder die Krankenkasse Ihnen eine Behandlung oder ein Medikament verweigert, dann sollten Sie diese Entscheidung anwaltlich überprüfen lassen. Es geht dabei um Ihre berechtigten Ansprüche. Wenn der Grad der Behinderung zu niedrig festgestellt wurde, sollten Sie auch diese Entscheidung anwaltlich überprüfen lassen. Gerade im Bereich des Schwerbehindertenrechts wird häufig im laufenden Verfahren der Grad der Behinderung erhöht.

    Ihre Ansprüche kann ich für Sie im Verwaltungs- und Klageverfahren geltend machen.

    Neben diesen juristischen Fragestellungen kann ich auch im Rahmen einer betreuenden und beratenden Funktion tätig werde. Als Diplom-Sozialpädagoge (BA) stehen mir hierfür umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie und Pädagogik zur Verfügung.