Anwaltskanzlei Becker

Justitia

Seit Mai 2009 finden Sie meine Rechtsanwaltskanzlei im schönen Stuttgarter Westen.

Kanzleiphilosophie und Berufsauffassung

Meine Aufgabe ist die Durchsetzung Ihrer Ziele.

Ich arbeite nach dem Grundsatz: „Wissen, was möglich ist“

Dies bedeutet interne Beratung und externes Tätigwerden auf hohem juristischen Niveau vor dem Hintergrund des Umsetzbaren und Machbaren. Ich vergebe für Sie keine Möglichkeiten, führe Sie aber auch nicht unbedacht in Wagnisse. Niemand führt gerne Prozesse. Ich strebe deswegen einvernehmliche Lösungen an. Selbstverständlich aber setze ich mich auch mit gleicher Energie vor Gericht für Sie ein. Wissen was möglich ist heißt für mich nicht nur eine juristisch zutreffende Analyse, sondern verhandlungsgeschicktes und weitsichtiges Vorgehen. Ein Beispiel: Es macht keinen Sinn, einen Anspruch einzuklagen, wenn der Schuldner insolvent ist und sich dies auch in Zukunft nicht ändern wird. Ein Gerichtsverfahren wird in diesem Fall zwar zu ihren Gunsten entschieden werden, jedoch werden Sie das Urteil nicht vollstrecken können. Die Kosten für das Gerichtsverfahren und den Rechtsanwalt müssten in diesem Fall Sie tragen ohne Aussicht darauf, zu ihrem Geld zu kommen. Im Endeffekt ein juristisch klarer Fall, welcher aber unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht gerichtlich geltend gemacht werden sollte.